gerichtliches Mahnverfahren

Bleibt eine Forderung unbezahlt, so können die Gläubiger oder Gläubigervertreter die Betreibung einleiten. Betreibungen einleiten kann jeder im digitalen Zeitalter. Mit den verschiedenen Downloads, welche das Internet anbietet, ist dies kein Problem. 

Oder taucht da die eine oder andere Frage auf? Wohin muss ich die Betreibung einleiten? Muss ich die Betreibung auf Pfändung oder die Betreibung auf Konkurs einleiten? Was ist zu tun, wenn der Schuldner Rechtsvorschlag erhebt oder eine Anerkennungsklage als nächster Bearbeitungsschritt ansteht. Wenn definitiv das Konkursamt ins Spiel kommt. Widerspricht ein/e/Schuldner/in, muss dieser Widerspruch beseitigt werden. 

Es wäre doch wesentlich angenehmer, wenn Sie den rechtlichen Forderungseinzug in gute Hände übergeben können. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei allfälligen Schlichtungsverhandlungen. Holen Sie sich unverbindlich eine Offerte ein. 

Dadurch halten wir Ihnen so den Rücken frei, für Wachstum und neue Projekte.

 

Konnten wir die Forderung einziehen, verrechnet die BURG Inkasso AG eine Erfolgsprovision. Zuzüglich werden Ihnen Porto-, Recherche- und Amtskosten in Rechnung gestellt. Dies sind alles Kosten, welche Sie bei einer eigenen Bearbeitung auch hätten. 

Hinweis: Wir erheben keine Mitgliederbeiträge, keine Jahresbeiträge und binden Sie auch nicht mit einer langen Vertragslaufzeit an uns. 

Haben Sie eine Frage oder wünschen Sie eine Rechtsauskunft betreffend SchKG- und Konkursgesetz. Schildern Sie uns Ihr Problem.

Gerne beantworten unsere Inkassospezialisten Ihre Frage auf unserer Hotline. 0900 00 11 22.