Verlustscheininkasso

Sie auch im Besitze eines Pfändungsverlustscheines?

Haben Sie ihn in einem Ordner abgelegt oder schlummert er in einer Schublade vor sich hin, weil Sie nicht genau wissen, was mit einem Verlustschein anzufangen ist.

Wussten Sie:

•    dass Verlustscheine oftmals bares Geld sind?
•    dass ein Verlustschein während 20 Jahren nach Ausstellung seine Gültigkeit behält.
•    dass auch das Ablaufdatum eines Verlustscheins verlängert werden kann.
•    Dasss sich eine finanzielle Situation in dieser langen Zeit grundlegend ändern kann.
 

Was tun wir?

  • regelmässige Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
  • regelmässig Überprüfung von Wohnort und Arbeitssituation
  • Einholen von Bonitäts- und Betreibungsauskünften
  • Erbschaftsanfrage im Todesfall.
  • Vereinbarung von Ratenplänen
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Je nach Situation, erneute Betreibung der Verlustscheinforderung

Mit diesen Massnahmen sind wir beim Schuldner präsent und zeigen ihm, dass wir ihn nicht vergessen. Wir ziehen mit ihm um und sind über seine Vermögensverhältnisse im Bilde.

Verlustscheinbewirtschaftung

Natürlich sind die oben erwähnten Arbeitsschritte nicht erschöpfend. Jedoch versichern wir Ihnen, dass es auch in unserem Interesse liegt, Ihnen einen erfolgreichen Abschluss zu präsentieren. Grund dafür ist, dass wir auf reiner Erfolgsbasis arbeiten, ohne Kostenrisiko für den Mandanten. Anfallende Kosten für Nachforschungen, Neueinleitung von rechtlichen Schritten usw. werden von der BURG Inkasso AG vollständig übernommen. Im Erfolgsfall verrechnet die BURG Inkasso AG eine Erfolgsprovision. 
Ausnahme: Bei begründetem und unbegründetem Rückzug verrechnet die BURG Inkasso AG die angefallenen Kosten.

Wir verzichten auf die den Ankauf von Verlustscheinen.