Schuldenregulierung

Ist Vertrauenssache und benötigt Mut Ihrerseits.

Es braucht Überwindung sich einzugestehen, dass man den Wald vor läuter Bäumen nicht mehr sieht. Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand und lassen Sie alles schlittern. Packen Sie das Übel an der Wurzel an und schildern Sie uns Ihr Problem.

Was tun wir? Was müssen Sie tun?

Anhand des von Ihnen ausgefüllten Budgetblattes werden wir zuerst abklären, ob überhaupt eine Durchführung einer Schuldenregulierung möglich ist. Wenn ja,legen wir die monatliche Rate fest, die Ihnen zu zahlen möglich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Sie die Formulare wahrheitsgetreu und genau ausfüllen und uns sämtliche Einkünfte und Auslagen mitteilen.

Um Ihnen helfen zu können, sind wir auf Ihre Offenheit und Zusammenarbeit angewiesen. Sie Ihrerseits können sich auf unsere absolute Diskretion gegenüber Dritten verlassen.

Kann eine Schuldenregulierung durchgeführt werden, werden wir mit Ihnen einen Vertrag abschliessen. Nach Erhalt des unterzeichneten Vertrages werden wir mit allen Ihren Gläubigern Kontakt aufnehmen und mit diesen Zahlungsvereinbarungen treffen. Das bedeutet für Sie, dass Sie für die gesamten Ausstände pro Monat eine Rate gemäss Ihren Möglichkeiten zu bezahlen haben und keine weiteren rechtlichen Massnahmen seitens Ihrer Gläubiger mehr erfolgen werden. (Sofern die Gläubiger zustimmen.)

Wunder können auch wir nicht vollbringen, doch dank unserer jahrlangen Erfahrung können wir Ihnen bestimmt helfen, diese leide Angelegenheit in Ordnung zu bringen. 

Ihrerseits braucht es natürlich Durchhaltewillen und gewisse Einschränkungen. 
 

Verlieren Sie das Ziel nicht aus den Augen!

 

Fangen Sie gleich an und wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an uns und senden Sie uns die notwendigen Unterlagen raschmöglichst zu.

Für die Prüfung Ihres Falles benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  •  Zwei aktuelle Lohnabrechnungen von Ihnen und Ihrem Ehepartner, sofern Sie verheiratet sind.
  • Mietvertrag der Wohnung und Garage.
  • Sämtliche Versicherungspolicen.
  • Krankenkassenausweis.
  • Unsere ausgefüllten Formulare.
  • Sämtliche Rechnungen, Abzahlungs-, Kredit-, Miet- oder Leasingverträge inkl. Einzahlungsscheine.
  • Sofern Sie keine Unterlagen betreffend einer offenen Schuld bei einem Gläubiger haben,  bitten wir Sie, diesen Gläubiger auf der Schuldenauflistung trotzdem aufzuführen mit Name, Adresse und Forderungssumme.
  • Wenn Sie bereits Betreibungen haben, benötigen wir ebenfalls einen detaillierten Betreibungsauszug, welchen Sie beim Betreibungsamt anfordern können.

 

Möchten Sie uns kennenlernen und uns Ihr Anliegen persönlich übermitteln. Dann ist es unbedingt notwendig, dass Sie vorgängig einen Termin mit uns terminieren.